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          <rev xml:space="preserve">Als '''Schatz''' wird in der Regel (monetär) Bedeutendes bezeichnet. Das Wort selbst stammt vom gotischen ''scatta'' (dt. ''Vieh'', aufgrund dessen Verwendung als Zahlungsmittel), dessen Wortstruktur sich über die sog. ''Lautverschiebung'' bis zum Mittelalter zu ''scaz'' (dt. ''Geldmünze'') veränderte. Die Verwendung des Begriffs kann zu Missverständnissen führen, findet aber auch in der [[Archäologie]] Anwendung. Konkret wird als Schatz bezeichnet:

*Eine „angehäufte Menge, Ansammlung von kostbaren Dingen (besonders [[Schmuck]], Gegenständen aus edlem Metall u. Ä.)“&lt;ref&gt;[http://www.duden.de/rechtschreibung/Schatz Quelle: Duden]&lt;/ref&gt;
*„[...] Eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist.“ &lt;ref&gt;[http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__984.html Quelle: BGB, § 984 Schatzfund]&lt;/ref&gt;
*Ein archäologisch bedeutender Fund, der entweder verloren oder bewusst [[Depot|deponiert]] wurde, siehe ''[[Liste von archäologischen Funden]]'' und ''[[Liste von archäologischen Funden (Deutschland)]]''.
*Der Fund von mindestens drei [[Münze]]n, deren zeitliche Einordnung einen gemeinsamen Geldumlauf wahrscheinlich werden lässt.

== Einzelnachweise ==
&lt;references/&gt;

[[Kategorie:Begriffsklärung]]</rev>
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      <page pageid="55" ns="0" title="Sondengehen in Deutschland">
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          <rev xml:space="preserve">{{Vorlage:Rechtsberatung}}
Das '''Sondengehen in Deutschland''', also die Prospektion mit einem [[Metalldetektor]], unterliegt den Regelungen der [[Denkmalschutgesetz]]e der einzelnen Bundesländer. Grundsätzlich ist festzustellen, dass Deutschland unter den westeuropäischen Staaten eher als „sondengängerfreundlich“ gilt, im Gegensatz zu Staaten wie Frankreich oder der Schweiz. Allgemeine Aussagen sind nicht zu treffen, daher dient diese Seite in erster Linie dazu, einen Überblick zu liefern.

== Schatzregal oder hadrianische Teilung ==
Grundsätzlich basieren die für Sondengänger relevanten Abschnitte der Denkmalschutzgesetze in Deutschland auf zwei Prinzipien: dem [[Schatzregal]] oder der [[Hadrianische Teilung|hadrianischen Teilung]], in verschiedenen Abstufungen. Das Schatzregal sieht vor, dass historisch bedeutende Funde automatisch dem Land zufallen, die hadrianische Teilung bestimmt, dass jeder Fund zu gleichen Teilen zwischen Finder und Grundeigentümer geteilt wird. In Deutschland herrscht in 14 Bundesländern das Schatzregal, in Bayern und Nordrhein-Westfalen gilt die hadrianische Teilung. Bis ins Jahr 2011 hinein galt auch in Hessen die hadrianische Teilung.

== Die einzelnen Bundesländer ==
Die folgende Übersicht bezieht sich auf die [[Ackersuche]], das heißt, die Suche in [[Gestörter Boden|gestörtem Boden]]. [[Strandsuche]] ist an öffentlichen Stränden meist erlaubt oder zumindest geduldet, die [[Wald- und Wiesensuche]], also die Suche in [[Ungestörter Boden|ungestörtem Boden]], nur in Bayern und mit einer äußerst selten vergebenen Sondergenehmigung in einigen anderen Bundesländern. Notwendig ist bei der Suche grundsätzlich das Einverständnis des Grundstückeigentümers. Für die Suche auf [[Bodendenkmal|Bodendenkmälern]] werden, egal ob sie auf gestörtem oder ungestörtem Boden liegen, grundsätzlich keine Genehmigungen erteilt. Details sind den jeweiligen Artikeln zu den einzelnen Bundesländern zu entnehmen. Es sei der Hinweis angebracht, dass sich die Verhältnisse häufig ändern und die folgende Auflistung nur der Einstieg in eine genauere Recherche darstellen sollte.

=== Sondengehen erlaubt ===
Das Sondengehen ist auch ohne [[Nachforschungsgenehmigung]] gestattet.
*[[Sondengehen in Bayern|Bayern]] (''de jure'' ist es in Bayern so, dass Nachforschungsgenehmigungen nicht erteilt werden – man braucht aber eben auch keine)

=== Sondengehen mit Genehmigung erlaubt ===
Um eine Sonde verwenden zu dürfen, ist eine Genehmigung von Nöten.
*[[Sondengehen in Bremen|Bremen]]
*[[Sondengehen in Hamburg|Hamburg]]
*[[Sondengehen in Hessen|Hessen]] (für sehr erfahrene Sondengänger auch Genehmigung für Wald- und Wiesensuche möglich)
*[[Sondengehen in Mecklenburg-Vorpommern|Mecklenburg-Vorpommern]] (nach verpflichtendem Besuch eines Kurses)
*[[Sondengehen in Niedersachsen|Niedersachsen]]
*[[Sondengehen in Nordrhein-Westfalen|Nordrhein-Westfalen]] (kostenpflichtig)
*[[Sondengehen in Rheinland-Pfalz|Rheinland-Pfalz]] (Mainz und Koblenz stehen Nachforschungsgenehmigungen sehr kritisch gegenüber)
*[[Sondengehen in Sachsen|Sachsen]]
*[[Sondengehen in Sachsen-Anhalt|Sachsen-Anhalt]] (unterschiedliche Handhabung, nicht im ganzen Bundesland)
*[[Sondengehen in Schleswig-Holstein|Schleswig-Holstein]] (nach verpflichtendem Besuch eines kostenlosen, mehrtagigen Kurses)
*[[Sondengehen in Thüringen|Thüringen]] (unterschiedliche Handhabung, nicht im ganzen Bundesland)

=== Sondengehen verboten ===
In folgenden Ländern wäre eine Nachforschungsgenehmigung von Nöten, wird aber nicht erteilt oder nur unter Bedingungen, die von einer Privatperson ohne archäologische Ausbildung nicht erfüllbar sind.
*[[Sondengehen in Baden-Württemberg|Baden-Württemberg]]
*[[Sondengehen in Berlin|Berlin]]
*[[Sondengehen in Brandenburg|Brandenburg]]
*[[Sondengehen in Saarland|Saarland]]


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[[Kategorie:Gesetzeslage (Sondengehen)]]</rev>
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